Was ist eine Online-Scheidung?
Neben der „klassischen“ Vertretung in Scheidungs- und anderen familiengerichtlichen Verfahren biete ich auch die sogenannte „Online-Scheidung“ an
Selbstredend ist eine Scheidung allein über das Internet nicht möglich. Der Begriff Onlinescheidung darf nicht wörtlich verstanden werden, in dem Sinn, dass das Gericht die Scheidung sozusagen per Mausklick ausspricht.
Lediglich die Beauftragung und der Informationsaustausch mit dem Anwalt erfolgen per E-Mail, so dass Sie unabhängig von Bürozeiten sind und den Auftrag bequem zuhause am Bildschirm ausfüllen können. Erst zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich vor Gericht erscheinen.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren findet wie gewohnt nach den Vorschriften des BGB und FamFG statt. Auch die Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten) errechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Zehn Monate nach dem Trennungszeitpunkt kann ich für Sie den Scheidungsantrag einreichen.

Vor- und Nachteile einer Online-Scheidung
Die Online-Scheidung ist nur in den Fällen geeignet, in denen sich die Ehegatten über sämtliche Scheidungsfolgen (Unterhalt, Zugewinn, Hausrat etc.) geeinigt haben.
In diesem Fall reicht es auch aus, wenn nur einer von Ihnen einen Anwalt beauftragt. Sie können untereinander vereinbaren, dass Sie die Rechtsanwaltskosten aufteilen.
In den Fällen, in denen keine umfassende Einigung zwischen den Ehegatten getroffen werden konnte, ist eine Onlinescheidung nicht sinnvoll. In diesen Fällen empfehle ich aus Erfahrung eine persönliche Besprechung in der Kanzlei, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern.
Die Betreuung bei einer Online-Scheidung ist zwar unpersönlicher, da i. d. R. keine Besprechungstermine in der Kanzlei stattfinden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der die Ehegatten alle Folgesachen vorab untereinander geklärt haben, sind jedoch Besprechungstermine grundsätzlich nicht notwendig.
Wenn im Laufe des Scheidungsverfahrens offene Fragen auftauchen sollten oder wenn es doch zu Auseinandersetzungen bezüglich der Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn, Hausrat etc.) kommt, können Sie trotzdem Rücksprache per Telefon oder per E-Mail mit mir halten oder einen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren.
Wie läuft das Verfahren der Online-Scheidung ab?
- Nachdem Sie das Onlinescheidungsformular ausgefüllt haben, übersenden Sie mir dieses online oder wahlweise per Post.
- Parallel übersenden Sie mir die Heiratsurkunde in Kopie; falls es minderjährige gemeinsame Kinder gibt, jeweils auch die Geburtsurkunden.
- Fall Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, übersenden Sie mir bitte auch das entsprechende Formular (s. o.) nebst Belegen.
- Sobald alle Belege bei mir eingegangen sind, erhalten Sie meine Kanzleivollmacht, die Sie bitte unterzeichnet im Original an mich zurücksenden.
- Anschließend erstelle ich den Scheidungsantrag in Entwurfsform und übersende Ihnen diesen auf dem Postweg mit Bitte um Überprüfung. Ferner teile ich Ihnen die Höhe des Gerichtskostenvorschusses mit, der bei Antragstellung beim Familiengericht einzuzahlen ist (im Fall der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe fällt kein Kostenvorschuss an).
- Sobald die Gebühren auf dem Kanzleikonto eingegangen sind, reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein.
Verfahrenskostenhilfe
Falls Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, finden Sie das entsprechende Formular auf meiner Homepage unter dem Menüpunkt “Formulare”.
Bitte drucken Sie das Formular aus, und übersenden Sie es mir ausgefüllt und unterschrieben im Original zu. Alle Angaben wie z.B. die Höhe des Gehalts oder der Mietaufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden, damit Ihnen das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt.