Einvernehmliche Scheidung
Für eine einvernehmliche Scheidung benötigt nur einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt zur Ehescheidung, der andere Ehepartner muss der Scheidung lediglich zustimmen. Der große Vorteil: Die Scheidungskosten werden möglichst gering gehalten und das Scheidungsverfahren kann schneller abgewickelt werden, wenn keine streitigen Folgesachen zu klären sind.
Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner einen einvernehmlichen Ausgang des Scheidungsverfahrens erreichen möchten. Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist. Der Scheidungsantrag kann aber bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres durch den Rechtsanwalt eingereicht werden.

Intensive Beratung • Geringe Scheidungskosten • Kurzes Scheidungsverfahren
Wenn sich beide Ehepartner einig sind, muss nur ein Rechtsanwalt für die Ehescheidung hinzugezogen werden. Als Fachanwältin für Familienrecht Trostberg, Traunreut, Traunstein und Umgebung berate ich Sie gerne zum Ablauf des Scheidungsverfahrens. Nach dem Trennungsjahr reiche ich für Sie den Scheidungsantrag ein und stehe Ihnen bei rechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Die Scheidungskosten bei der einvernehmlichen Scheidung werden möglichst gering gehalten, da die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt weg fallen. Zudem kann das Scheidungsverfahren schon nach wenigen Monaten beendet sein.
Gerne biete ich Ihnen eine umfassende Beratung zur einvernehmlichen Scheidung an. Bei Fragen rund um Trennung, Unterhalt, Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Scheidungskosten stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin für Familienrecht zur Seite.
Sie erreichen mich in meiner Anwaltskanzlei in Trostberg, Landkreis Traunstein, telefonisch unter 08621/8066333 oder per Mail an info@familienrecht-trostberg.de. Gerne können Sie einen Besprechungstermin bei mir in der Kanzlei vereinbaren. Ihre Judith Pietsch – Fachanwältin für Familienrecht.